Datenschutz

BITTE LESEN SIE DIESE ERKLÄRUNG SORGFÄLTIG DURCH, UM ZU VERSTEHEN, WIE CROSSFIT STORNG FOR LIFE IHRE PERSÖNLICHEN DATEN SAMMELT, VERWENDET UND SPEICHERT.
  1. Thomas Sternad ist Betreiber von CrossFit Strong for Life in Völkermarkt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Benutzung der Trainingsmög- lichkeiten und die Teilnahme an Kursen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied und jeden Trainierenden bindend.

  2. Der Studiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaß- nahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben. Die Hausordnung wird Vertragsbestandteil.

  3. Sicherheitsvorschriften

3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trai- ningsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Studiobe- treiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.

3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln und nach Benützung zu desinfizieren.

3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Kästen zu verstauen und dürfen nicht im Trainingsbereich zurückgelassen werden.

3.4. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von an- deren Mitgliedern zu unterlassen.

3.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Be- einträchtigung verweigert werden.

3.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

3.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtsperso- nen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Studio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

3.8. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Beläs- tigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, kön- nen der Studiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisungen erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten, andernfalls eine Person für eine angemessene Dauer aus dem Studio verwiesen werden kann.

3.9. Der Studiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trai- nings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend emp- fohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

3.10. Allfällige Empfehlungen des Studiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainings- programms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungs- bereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keines- falls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

  1. Der Vertragspartner oder dessen Erziehungsberechtigte bestätigen, dass keine gesund- heitlichen Probleme vorliegen, die der Teilnahme am Training entgegenstehen.

  2. Das Mitglied bzw. dessen Erziehungsberechtigter nimmt zur Kenntnis, dass das Training und die Benutzung der Trainingsgeräte und Räumlichkeiten auf eigene Gefahr erfolgen. Der Vertragspartner wurde ausführlich über die Risiken des Trainings informiert und ihm wurde eine ärztliche Abklärung im Vorhinein empfohlen. Eine Änderung des Gesundheits- zustandes ist umgehend an den Betreiber und die Trainer von CrossFit Strong for Life zu melden.

  3. Treten während des Trainings plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwin- del, Herzrasen oder Ähnliches auf, muss dies dem Trainer umgehend mitgeteilt und das Training abgebrochen werden.

  4. Der Betreiber behält sich vor, die Öffnungszeiten bzw. Kursangebote und die Einrichtun- gen von CrossFit Strong for Life in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen (z. B. Reparatur- und Wartungsarbeiten, gesetzli- che Anordnungen, ect.) sowie Kurspausen und/oder Kursausfällen bei Krankheit oder Fortbildung des Kursleiters. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalen- dertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunter- brechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Studio bekanntzumachen. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Be- triebsunterbrechung verlängert.

  5. Auch behält sich CrossFit Strong for Life das Recht vor, Kurszeiten jederzeit ersatzlos zu streichen. An Sonn- und Feiertagen finden keine Kurse statt. Zudem kann die Einrichtung an maximal 30 Tagen im Kalenderjahr für Urlaubszwecke geschlossen werden. Das Mit- glied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Vergütung der Mitgliedsbeiträge, da dies be- reits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.

  6. Bei Krankheit/Sportunfähigkeit (auch Schwangerschaft) von mindestens einem Monat und Vorlage eines ärztlichen Attestes verlängert sich die Mitgliedschaft, für den Zeitraum der bescheinigten Krankheit/Sportunfähigkeit. Das Attest muss grundsätzlich spätestens eine Woche nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit im Original vorgelegt werden. Aus diesem muss die voraussichtliche Dauer der Krankheit/Sportunfähigkeit hervorgehen. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genom- men werden. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

  7. Jedes Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass alle das Mitglied betreffende Daten aus der Geschäftsverbindung EDV-unterstützt verarbeitet und zu werblichen Zwecken (Telefonie, Aussendungen, E-Mail, Newsletter, usw.) verwendet werden

Haftungsbeschränkung

  1. CrossFit Strong for Life haftet nicht für Gesundheitsschäden, die Mitglieder auf Grund der Teilnahme an den angebotenen Kursen erleiden und für selbst verschul- dete Unfälle.

  2. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbesondere Wertgegen- stände und Geld übernimmt Crossfit Strong for Life keine Haftung. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Einverständniserklärung

Ich bin damit einverstanden, dass während des Trainings Fotos und Videos von mir gemacht und diese für Werbezwecke (insbesondere auch auf Social Media Plattfor- men) verwendet werden.

_________________________________________________________________________ Vor- und Nachname

_________________________________________________________________________ Geburtsdatum

_____________________________________________________ Datum, Unterschrift